Lüftungstechnik, die gebaut werden kann – ohne Platzkonflikte, ohne Nacharbeiten
Kein anderes Gewerk in der TGA beansprucht auf der Baustelle so viel Platz wie die Lüftung. Zentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung benötigen Kanalquerschnitte, die mit Tragwerk, Deckenhöhe und anderen Leitungsführungen konkurrieren. Wer diese Konflikte nicht in der Planungsphase klärt, klärt sie auf der Baustelle – und das ist teuer.
Wir planen Lüftungsanlagen für Wohnungsbau und Sanierung in München und Bayern. Unser Schwerpunkt liegt auf der frühzeitigen Abstimmung mit Architektur und Tragwerk, einer koordinierten Kanalplanung ohne Baustellen-Überraschungen und ausführungsreifen Unterlagen nach HOAI.
Lüftungsplanung nach HOAI – von der Konzeption bis zur Abnahme
Wir erbringen Planungsleistungen für Lüftungsanlagen nach allen relevanten Leistungsphasen der HOAI. Beauftragung ist phasenweise möglich – abhängig vom Projektstand und dem bereits vorhandenen Planungsstand.
| LPH | Bezeichnung | Was wir konkret leisten |
|---|---|---|
| 1 | Grundlagenermittlung | Klärung der lüftungstechnischen Anforderungen: Gebäudetyp, Nutzung, Dichtheitsanforderungen (Blower-Door-Ziel), erste Einschätzung geeigneter Lüftungssysteme. |
| 2 | Vorplanung | Grobkonzept mit Systemalternativen (zentral / dezentral / Hybrid), erste Flächenbedarfsermittlung für Lüftungszentrale und Schachtquerschnitte, Kostenschätzung, frühzeitige Abstimmung mit Architektur. |
| 3 | Entwurfsplanung | Lüftungskonzept nach DIN 1946-6, Systemfestlegung, erste Dimensionierung der Lüftungsanlage und Kanalquerschnitte, Kostenberechnung, Koordination mit Tragwerk und Deckenaufbau. |
| 4 | Genehmigungsplanung | Zusammenstellung der behördenrelevanten Unterlagen; Beitrag zum GEG-Nachweis (Primärenergiebedarf, Luftwechselraten), Nachweise nach DIN 1946-6. |
| 5 | Ausführungsplanung | Vollständige ausführungsreife Planunterlagen: Grundrisspläne mit Kanalführung und Auslassverteilung, Längsschnitte, Ausführungsschemata, Kanalnetzdimensionierung, Materialspezifikationen. |
| 6 | Vorbereitung Vergabe | Leistungsverzeichnis für Lüftungsarbeiten (GAEB-Format), Mengenermittlung, Anforderungen an Schallschutz und Brandschutzklappen. |
| 7 | Mitwirkung Vergabe | Prüfung und Wertung der Angebote, Bieterspiegel, Vergabeempfehlung. |
| 8 | Objektüberwachung | Baubegleitung, Qualitäts- und Maßprüfung, Prüfung der Kanalabdichtung, Inbetriebnahmebegleitung, Abnahme inkl. Ausmessung der Luftmengen (Abgleich). |
| 9 | Objektbetreuung | Gewährleistungsbegleitung, Mängelverfolgung, Übergabedokumentation inkl. Wartungshinweisen für Betreiber. |
Hinweis: Die Kanalplanung (LPH 5) ist bei Lüftungsanlagen in Mehrfamilienhäusern eine der aufwändigsten Planungsleistungen. Hier entscheidet sich, ob die Ausführung reibungslos verläuft oder Baustellen-Nacharbeiten entstehen.
Lüftungssysteme im Wohnungsbau – Überblick und Entscheidungshilfe
Die Wahl des Lüftungssystems hängt von Gebäudetyp, Grundrissstruktur, Dichtheitsanforderungen, Schallschutz und Budget ab. Wir entwickeln keine Standardlösungen, sondern bewerten die Optionen projektspezifisch – mit Blick auf Umsetzbarkeit, Kosten und spätere Betriebseigenschaften.
Zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (WRG)
Eine zentrale Einheit versorgt das gesamte Gebäude. Hohe Effizienz durch Wärmerückgewinnung bis 90 %. Erfordert frühzeitige Schachtplanung und Kanalkoordination – aber wirtschaftlichste Lösung im Betrieb bei größeren Gebäuden. Besonders geeignet für: Neubau MFH ab ca. 6 WE, KfW-40-Standard, hohe Energieeffizienzanforderungen.
Dezentrale Lüftungsgeräte
Jede Wohnung oder jeder Raum wird mit einem eigenen Gerät belüftet, meist in der Fassade oder Decke integriert. Einfachere Schachtstruktur, unkompliziertere Nachrüstung. WRG-Effizienz geringer als bei Zentralanlage.
Besonders geeignet für: Bestandssanierung, kleinere Wohnanlagen, Projekte mit eingeschränktem Schachtraum.
Abluftanlage (ohne WRG)
Reine Abluftanlage ohne Zufuhr von Außenluft über Kanäle. Frischluft gelangt über Außenluftdurchlässe (ALD) in der Fassade. Kostengünstig in der Erstellung, aber kein Wärmerückgewinn – nicht KfW-förderfähig.
Besonders geeignet für: Einfachere Wohngebäude ohne Förderanforderungen, Nachrüstung im Bestand.
Hybridbelüftung
Kombination aus mechanischer Lüftungsunterstützung und geregelter Fassadenlüftung. Sinnvoll bei Gebäuden mit komplexen Grundrissstrukturen oder dort, wo zentrale Kanalführung nur teilweise realisierbar ist.
Besonders geeignet für: Umbauten, Sondergebäude, Projekte mit heterogenem Grundriss.
Das unterschätzte Risiko: Lüftung als Schnittstellenproblem
Lüftung ist das TGA-Gewerk, das am häufigsten mit anderen Planungsdisziplinen in Konflikt gerät. Die Ursache ist physikalisch: Lüftungskanäle benötigen große Querschnitte – häufig 300 bis 500 mm Breite oder mehr. Dieser Platzbedarf muss mit Deckenhöhe, Unterzügen, Trägern und anderen Leitungssystemen (Heizung, Sanitär, Elektro) koordiniert werden.
Typische Folgen fehlender Koordination:
- Kanäle müssen auf der Baustelle umgeplant werden – Nachträge und Terminverzögerungen
- Abgehängte Decken werden tiefer als geplant – Raumhöhe unterschreitet Mindestmaß
- Schachtquerschnitte reichen nicht aus – aufwändige Nacharbeiten an Massivbauteilen
- Brandschutzklappen werden falsch positioniert – Abnahme verzögert sich
Unser Ansatz: Wir beginnen die Kanalplanung nicht erst in LPH 5, sondern bringen die lüftungstechnischen Flächenanforderungen bereits in LPH 2 und 3 in die Abstimmung mit Architektur und Tragwerk ein. Schachtpositionen, Deckendurchbrüche und Technikraumgrößen werden im Entwurf verankert – nicht nachträglich erkämpft. Das reduziert Kollisionen in der Ausführungsplanung und verhindert Baustellen-Nacharbeiten.
GEG-Anforderungen, DIN 1946-6 und Förderung
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt klare Rahmenbedingungen für Lüftungsanlagen im Wohnungsbau. Gleichzeitig sind Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung entscheidend für das Erreichen von KfW-Effizienzhaus-Standards, die Fördermittel aus der BEG-Förderung ermöglichen.
Wir integrieren folgende Anforderungen in die Lüftungsplanung:
- Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 als Pflichtbestandteil bei dichten Gebäudehüllen
- Nachweis des erforderlichen Mindestluftwechsels (0,3-fach) und Nennluftwechsels (0,5-fach)
- Beitrag zum GEG-Nachweis: primärenergetische Bewertung der Lüftungsanlage
- Abstimmung auf KfW-Effizienzhaus-Anforderungen (WRG-Wirkungsgrad, Luftdichtheit)
- Koordination mit dem Energieberater für Förderanträge
Wichtig für Bauträger und Investoren: Die Lüftungsanlage ist nicht nur bautechnische Pflicht, sondern Fördervoraussetzung. Wer den KfW-40-Standard und die zugehörige BEG-Förderung anstrebt, benötigt eine mechanische Belüftung mit WRG, die die vorgeschriebenen Effizienzwerte nachweislich erreicht. Diese Anforderungen müssen von Anfang an in der Systemwahl berücksichtigt werden.
Haben Sie ein Lüftungsprojekt in München oder Bayern?
Sprechen Sie uns an – wir klären in einem ersten Gespräch, welches Lüftungssystem für Ihren Projekttyp und -stand sinnvoll ist und welche Leistungsphasen benötigt werden.
Häufige Fragen zur Lüftungsplanung
Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist für alle Wohngebäude Pflicht, bei denen eine lüftungstechnische Maßnahme erforderlich ist – also wenn die Gebäudehülle so dicht ist, dass natürliche Infiltration nicht mehr ausreicht, um den hygienischen Mindestluftwechsel zu gewährleisten. In der Praxis betrifft das nahezu jeden Neubau sowie energetisch sanierte Bestandsgebäude. Das Lüftungskonzept bestimmt, ob und welche lüftungstechnische Anlage benötigt wird.
Bei der zentralen Lüftungsanlage wird die gesamte Lüftung des Gebäudes über eine zentrale Lüftungseinheit mit Wärmerückgewinnung gesteuert. Luft wird über ein Kanalnetz verteilt – mit hoher Effizienz, aber entsprechendem Platz- und Koordinationsaufwand. Bei dezentralen Systemen arbeitet jede Wohneinheit mit einer eigenen, kleineren Einheit in der Fassade oder Decke. Dezentrale Systeme sind einfacher nachzurüsten und haben geringeren Koordinationsaufwand, sind aber in größeren Mehrfamilienhäusern weniger effizient.
Lüftungskanäle benötigen mehr Platz als alle anderen TGA-Gewerke – bei zentralen Anlagen kommen Querschnitte von 400 mm und mehr vor. Dieser Platzbedarf konkurriert mit Tragwerkselementen, anderen Leitungsführungen und der Raumhöhe. Wenn die Lüftungsplanung nicht frühzeitig mit Architektur und Tragwerk abgestimmt ist, entstehen auf der Baustelle kostspielige Kollisionen, die Nachträge und Verzögerungen auslösen. Frühzeitige Abstimmung und sorgfältige Kanalkoordination sind deshalb entscheidend.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass Gebäude so geplant werden müssen, dass ein hygienisch notwendiger Mindestluftwechsel sichergestellt ist. In sehr dichten Gebäudehüllen – wie sie für KfW-Effizienzhaus-Standards gefordert werden – ist eine kontrollierte Belüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (WRG) faktisch Pflicht, weil Infiltration den Bedarf nicht deckt. Darüber hinaus beeinflusst die Lüftungsanlage den primärenergetischen Berechnungsansatz im GEG-Nachweis.
Die Planungskosten richten sich nach Systemtyp (zentral oder dezentral), Gebäudegröße, Komplexität der Kanalplanung und beauftragten HOAI-Leistungsphasen. Für ein Mehrfamilienhaus mit 10–20 Wohneinheiten und zentraler Lüftungsanlage (LPH 1–9) sind Honorare im niedrigen bis mittleren fünfstelligen Bereich typisch. Fehler in der Lüftungsplanung – insbesondere nicht koordinierte Kanalführungen – erzeugen auf der Baustelle Mehrkosten, die ein Vielfaches der Planungskosten ausmachen können.
Ja. Lüftungssanierung und Nachrüstung im Bestand ist ein fester Bestandteil unseres Leistungsportfolios – zum Beispiel bei energetischer Gebäudesanierung oder nach Fenstererneuerung. Im Bestand bevorzugen wir dezentrale Systeme, wo zentrale Kanalführung baulich nicht realisierbar ist. Grundlage jeder Sanierungsplanung ist eine Bestandserfassung der vorhandenen Konstruktion und Gebäudehülle.
Frank Rapita — Fachplaner TGA