Gestern am 24.02.2026 haben sich die Verhandlungspartner von CDU/CSU und SPD auf weitreichende Änderungen beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) geeinigt.
Richtungswechsel in der Heizungsregulierung
Mit der Neuausrichtung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird das sogenannte „Heizungsgesetz“ in seiner bisherigen Form grundlegend zurückgenommen. Die verpflichtenden Detailvorgaben zu 65 % erneuerbaren Energien sowie technologieeinschränkende Regelungen entfallen.
Klartext:
Eigentümer und Unternehmen erhalten wieder unternehmerische Entscheidungsfreiheit bei der Wahl ihres Heizsystems – im Bestand ebenso wie bei Modernisierungsvorhaben.
Was bedeutet das konkret für die Eigentümer?
1. Volle Technologieoffenheit im Bestand
Gas- und Ölheizungen bleiben zulässig. Ab 2029 gilt lediglich ein Bioanteil von 10 % bei fossilen Energieträgern. Betriebsverbote sind nicht vorgesehen.
2. Keine verpflichtende 65 %-EE-Vorgabe mehr
Die starre Einzelanforderung entfällt. Investitionsentscheidungen können wieder wirtschaftlich und objektspezifisch getroffen werden.
3. Wegfall der Beratungspflicht für fossile Heizsysteme
Weniger Bürokratie. Schnellere Umsetzung.
4. Kommunale Wärmeplanung bleibt – aber vereinfacht
Insbesondere kleinere Kommunen (bis 15.000 Einwohner) werden entlastet. Heizungsregulierung und Wärmeplanung werden entkoppelt.
5. Förderung bleibt bestehen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird mindestens bis 2029 finanziell abgesichert. Klimaneutrale Lösungen bleiben förderfähig.
Was bedeutet das für Ihre aktuellen und zukünftigen TGA-Planungen?
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